Selbstzahlerleistungen — ergänzende Untersuchungen und Behandlungen
Nicht alle augenärztlichen Leistungen werden in jeder Situation von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Einige Untersuchungen und Behandlungen können deshalb als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden.
Wir erläutern Ihnen, welche Informationen eine Untersuchung liefern kann, welche Grenzen sie hat und welche Alternativen bestehen. Vor Ihrer Entscheidung informieren wir Sie über die anfallenden Kosten. Die Inanspruchnahme ist freiwillig. Auch ohne zusätzliche Selbstzahlerleistungen erhalten Sie die Ihnen zustehende Versorgung.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Ob eine Leistung übernommen wird, hängt von der konkreten Untersuchung, ihrem Anlass und den geltenden Leistungsvoraussetzungen ab. Eine Untersuchung kann bei einem bestimmten Krankheitsverdacht Kassenleistung sein, während sie zur allgemeinen Früherkennung privat zu bezahlen ist.
Private Krankenversicherung (PKV): Medizinisch notwendige Untersuchungen und Behandlungen sind grundsätzlich im vereinbarten Tarifumfang erstattungsfähig. Für reine Früherkennung, besondere Linsen und zusätzliche Leistungen ist der konkrete Tarif besonders wichtig.
Glaukom-Früherkennung
Ein Glaukom, auch Grüner Star genannt, kann den Sehnerv schädigen und längere Zeit ohne bemerkbare Beschwerden verlaufen. Bei der Früherkennungsuntersuchung werden der Sehnerv beurteilt und der Augeninnendruck gemessen. Eine Augeninnendruckmessung allein kann ein Glaukom weder sicher feststellen noch ausschließen.
Die allgemeine Glaukom-Früherkennung ohne konkreten Krankheitsverdacht gehört in der Regel nicht zur Kassenversorgung. Besteht ein begründeter Glaukomverdacht oder ein bekanntes Glaukom, werden die medizinisch erforderlichen Standarduntersuchungen grundsätzlich übernommen.
OCT des Sehnervs und der Nervenfaserschicht
Die optische Kohärenztomografie (OCT) erstellt berührungslos Schichtaufnahmen des Sehnervenkopfes und der angrenzenden Netzhaut. Die Aufnahmen können ergänzende Informationen zur Beurteilung eines Glaukomverdachts und zum Vergleich von Befunden im Verlauf liefern.
Die Sehnerv-OCT zur Glaukomdiagnostik gehört derzeit grundsätzlich nicht zur regulären ambulanten GKV-Leistung — auch bei bekanntem Glaukom oder Glaukomverdacht.
Messung der Hornhautdicke — Pachymetrie
Die Pachymetrie bestimmt die Dicke der Hornhaut. Diese kann das Ergebnis einer Augeninnendruckmessung beeinflussen. Die Hornhautdicke allein erlaubt keine Glaukomdiagnose.
Als zusätzliche Untersuchung zur Glaukomvorsorge oder Glaukomabklärung wird die Pachymetrie üblicherweise privat angeboten.
OCT der Makula — Schichtaufnahmen der Netzhautmitte
Die Makula ist der Bereich der Netzhaut, der für das scharfe Sehen besonders wichtig ist. Mit der OCT lassen sich ihre einzelnen Schichten berührungslos darstellen.
Die OCT ist in der regulären ambulanten Versorgung zur Diagnostik und Therapiesteuerung bei zwei ausdrücklich geregelten Erkrankungen Kassenleistung: der neovaskulären, also feuchten altersbedingten Makuladegeneration (nAMD) und dem Makulaödem im Rahmen einer diabetischen Retinopathie (diabetisches Makulaödem, DMÖ).
Bei anderen Anlässen — etwa einer ausschließlich trockenen Makuladegeneration ohne Verdacht auf eine feuchte Form, oder Diabetes ohne Hinweise auf ein Makulaödem — ist die OCT keine automatische Kassenleistung. Ob sie sinnvoll ist, klären wir im Einzelfall anhand Ihres Befunds.
Torische Kunstlinsen bei einer Operation des Grauen Stars
Torische Kunstlinsen können bei einer Operation des Grauen Stars zusätzlich eine geeignete Hornhautverkrümmung ausgleichen. Eine vollständige Brillenunabhängigkeit lässt sich nicht zusichern.
Bei medizinisch notwendiger Kataraktoperation wird die Versorgung mit einer Standardlinse übernommen. Für eine gewählte torische Linse entstehen in der Regel privat zu tragende Mehrkosten, die vorab erläutert werden.
Kunstlinsen mit mehreren Sehbereichen
Multifokal- und EDOF-Linsen verfolgen das Ziel, nach einer Linsenoperation das Sehen in mehreren Entfernungen zu ermöglichen. Mögliche Nachteile sind Lichtkränze, erhöhte Blendempfindlichkeit oder Einschränkungen des Kontrastsehens; auch mit diesen Linsen kann weiterhin eine Brille erforderlich sein.
Bei medizinisch notwendiger Kataraktoperation gehört eine Standardlinse zur Kassenversorgung. Die Mehrkosten einer gewählten Multifokal- oder EDOF-Linse sind in der Regel selbst zu tragen.
Fragen zu Kosten und Kostenübernahme
Wir informieren Sie vor jeder Selbstzahlerleistung über die anfallenden Kosten — unverbindlich und ohne Zwang zur Inanspruchnahme.
