Bildgebende Sehnervendiagnostik

Heidelberg Retina Tomograph (HRT II)

HRT II – Papillenuntersuchung

Das HRT II ist ein Gerät, welches berührungslos das Höhenrelief ihres Sehnervs erfassen und dokumentieren kann. Dies ermöglicht Veränderungen –  wie sie beim Grünen Star / vorkommen – rechtzeitig zu entdecken und in Ihrem zeitlichen Fortschreiten als Verlaufskontrolle zu dokumentieren.

Hieraus ergeben sich wichtige Informationen zur Wahrscheinlichkeit einer Glaukomerkrankung oder im Falle einer bekannten Erkrankung zu deren Stadium. Die Information hilft Entscheidungen – ob Sie eine medikamentöse oder eventuell bereits operative Versorgung benötigen – auf fundierter Basis zu treffen.

Glaukom-Wahrscheinlichkeitsanalyse (GPS)

HRT- ONH – graphische Auswertung der Sehnervenanalyse

Die Form des Sehnervenkopfes verändert sich mit Fortschreiten des Glaukoms / Grünen Stars. Moderne Computer-Algorithmen bewerten das Untersuchungsergebnis der HRT Untersuchung anhand verschiedener Parameter und können so die Wahrscheinlichkeit einer krankhaften Veränderung bestimmen.

Einige der Parameter sind:

  • Exkavation
    • Exkavationsgröße
    • Exkavationstiefe
    • Steilheit des Randsaums
  • Retinale Nervenfaserschicht
    • Horizontale Krümmung der peripapillären Nervenfaserschicht
    • Vertikale Krümmung der peripapillären Nervenfaserschicht.

Ihr Untersuchungsergebnis wird mit einem umfangreichen Datenbestand von normalen und glaukomatösen Augen verglichen. Somit wird eine objektive und benutzerunabhängige Bewertung ihres Erkrankungsstadium möglich.

Ocular Hypertension Treatment Study (OHTS)

In dieser Studie wurde nachgewiesen, dass ein bildgebendes Verfahren ein beginnendes Glaukom erkennen kann, bevor Gesichtsfeld oder klinische Papillenbeurteilung nachweisbare Veränderungen zeigen.

Beginnende krankhafte Veränderungen des Sehnerven wurden bis zu acht Jahre vor den alternativen Untersuchungen (positiver Gesichtsfeldbefund) und vor einer – durch Glaukomexperten optisch erkennbaren – Papillenveränderung  festgestellt.

Bitte beachten Sie …

Derzeit ist die HRT Untersuchung nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Die Kosten der Untersuchung müssen daher – bei gesetzlicher Versicherung –  als Individuelle Gesundheitsleistung  (IGeL) selbst übernommen werden.

 

 

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